TIERSCHUTZTHEMEN
ÜBER UNS
Wir möchten hier über aktuelle Tierschutzthemen informieren, die u.U. nicht nur Katzen betreffen. Aber wir schauen gerne und immer wieder über den Tellerrand:
Das Netzwerk für Tiere (NTK) hat gerade ihre 2. Pressemitteilung zum Thema "Pferde im Rosenmontagszug" veröffentlicht. Wir hoffen sehr, dass dieses leidige Thema zum Ende kommt und endlich keine Pferde mehr leiden müssen.
05.02.2020:
Das Netzwerk für Tiere (NTK) hat gerade ihre 2. Pressemitteilung zum Thema "Pferde im Rosenmontagszug" veröffentlicht. Wir hoffen sehr, dass dieses leidige Thema zum Ende kommt und endlich keine Pferde mehr leiden müssen.
Pressemitteilung
vom „Netzwerk für Tiere Köln“, 05. Februar 2020
REITER NEHMEN
PFERDE IM ROSENMONTAGSZUG AN DIE KANDARE
Wie angekündigt, wird das Netzwerk für Tiere Köln
(NTK) mit der Unterstützung vieler Tierschützer*innen und der Deutschen
Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) am Kölner
Rosenmontagszug 2020 die Qual der Pferde filmerisch dokumentieren und im
Nachgang Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zur Anzeige bringen. Dabei wird
der Fokus auf Schmerzen,
Leiden (z. B. Ängsten oder hochgradigem Stress) oder Schäden liegen,
die nach
§ 3 Satz 1 Nr. 6 Tierschutzgesetz bei einer Schaustellung wie dem Rosenmontagszug ohne Beachtung einer Erheblichkeitsschwelle verboten sind.
§ 3 Satz 1 Nr. 6 Tierschutzgesetz bei einer Schaustellung wie dem Rosenmontagszug ohne Beachtung einer Erheblichkeitsschwelle verboten sind.
Die aktuellen Vorschriften für das Mitführen von
Pferden im Rosenmontagszug reichen nicht aus, die oben genannten Verstöße zu
verhindern. So fehlt beispielsweise das Verbot, Kandaren (scharfe Gebisse) und
sogenannte „Rollkuren“ (Hyperflexion/Überdehnung des Pferdenackens) einzusetzen.
Dabei dient die Rollkur der Gefügigmachung des
Pferdes durch schmerzhaftes Ziehen des Pferdekinns auf die Brust mit Hilfe der Zügel. U. a. wird dadurch die
zum Reiten benötigte Statik des Pferdes aus der Balance gebracht. Zudem werden
dem Pferd neben akuten Schmerzen unter Umständen nachhaltige Schäden zugeführt.
Auch die Kandare dient der Kontrolle des Pferdes
über Schmerz. Durch Hebelwirkung wird auf Unterkiefer, Zunge und Gaumen Druck
ausgeübt, der zu Maulverletzungen bis hin zum Kieferbruch führen kann.
Die Dokumentation der Verstöße gegen das
Tierschutzgesetz wird aus dem Zuschauerbereich geschehen. Das NTK wird dabei zu
keinem Zeitpunkt den Ablauf des Rosenmontagszugs stören.
Weitere Details und Informationen finden Sie auf
der Website des NTK, www.netzwerk-fuer-tiere-koeln.de.
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Pressemitteilung vom „Netzwerk für Tiere
Köln“, 27. Januar 2020
NETZWERK
FÜR TIERE KÖLN: BÜNDELUNG DER KRÄFTE AM ROSENMONTAGZUG
Mit der Hilfe vieler Kölner Tierschützerinnen und Tierschützer
wird das NTK* am Rosenmontag in Köln (24.02.2020) Pferde mit ihren Reitern am
Rosenmontagzug vom Aufstellungsplatz bis zum Zugende begleiten. Über
Filmaufnahmen werden das Verhalten der Reiter und die Qual der Pferde
dokumentiert. Ziel ist es, mit der juristischen Unterstützung der Deutschen
Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. jeden dokumentierten Verstoß
gegen das Tierschutzgesetz anzuzeigen. Weder der Rat der Stadt Köln noch das
Festkomitee Kölner Karneval ist Willens, zum Schutz von Teilnehmern, Besuchern
und Pferden den längst überfälligen und rechtlich gebotenen Beschluss zu fassen,
auf Pferde im Karneval zu verzichten.
*Netzwerk für Tiere Köln
Über
das NTK
Im „Netzwerk für Tiere Köln“ arbeiten verschiedene
Tierschutzvereine und -organisationen aus dem Kölner Raum zusammen. Dabei
bringt jeder Verein und jede Organisation seine Fokusthemen in das Netzwerk
ein. Gemeinsam werden Ziele definiert, die dann auch gemeinsam verfolgt werden.
Für das NTK die beste Basis, um sich mit Kopf und Herz für das Wohl von Mensch
und Tier und ein harmonisches Miteinander einzusetzen.
Pressekontakt:
Christine Reichmann
presse@netzwerk-fuer-tiere-koeln.de
www.netzwerk-fuer-tiere-koeln.de
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15.01.2020: Endlich ist die Katzenschutzverordnung für den Rhein-Erft-Kreis in Kraft. Wir haben lange darauf gewartet und werden den Rhein-Erft-Kreis nach Kräften unterstützen, um das Leid der unkastrierten Streunerkatzen zu lindern.
Hier ist die entsprechende Pressemitteilung des Rhein-Erftkreises:
Neue
Katzenschutzverordnung - Kooperation zwischen Rhein-Erft-Kreis und
Tierschutzvereinen unterzeichnet
Der Kreistag des
Rhein-Erft-Kreises hat in seiner Sitzung am 12. Dezember die „Verordnung zum
Schutz freilebender Katzen“ (die sog. Katzenschutzverordnung) verabschiedet.
Die Verordnung ist am 15. Januar 2020 in Kraft getreten.
Mit dieser
Verordnung wurde eine Registrierungs-, Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht
für alle freilaufenden Katzen im Rhein-Erft-Kreis eingeführt. Katzenhalterinnen
und Katzenhalter sind mit Inkrafttreten der Verordnung verpflichtet, ihre sog.
Freigänger registrieren und von einer Tierärztin oder einem Tierarzt
kennzeichnen und kastrieren zu lassen. Besitzerinnen und Besitzer reiner
Hauskatzen ohne Freigang sind nicht betroffen.
Tierhalter, die ihre
Tiere nicht kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen, müssen mit
Bußgeldern bis zu 1.000 Euro rechnen.
Anlass
der Einführung der Verordnung sind die Lebensumstände der hohen Anzahl
wildlebender Katzen im Kreisgebiet. Viele dieser Tiere sind verwahrlost, oft
krank und von Flöhen oder Würmern befallen. Sie leiden an Infektionskrankheiten,
Parasiten, Verletzungen oder chronischen Erkrankungen. Diese lassen sich darauf
zurückführen, dass die Populationsdichte freilebender Katzen im Kreis zu groß
ist und stetig anwächst, wodurch sich Krankheiten schneller verbreiten und
Verletzungen durch Rangkämpfe oder das Ausweichen in ungeeignete Gelände
entstehen.
Die
hohe Zahl der Tiere ist Ergebnis der unkontrollierten Vermehrung freilaufender
Hauskatzen und verwilderter Katzen, die von zahlreichen Tierschutzvereinen an
den bereits seit vielen Jahren betriebenen Futterstellen beobachtet werden.
Dort wurden bereits in der Vergangenheit durch die Vereine Katzen zur
Kastration eingefangen und anschließend wieder in die Freiheit entlassen. Dies
führten bisher die Tierschutzvereine alleine und auf eigene Kosten durch.
Bei
einem offiziellen Termin am heutigen Tag im Kreishaus Bergheim wurde nun die
neue Zusammenarbeit zwischen Kreisverwaltung und örtlichen Tierschutzvereinen
durch die Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages besiegelt und der Öffentlichkeit
vorgestellt.
Die
Vereine unterstützen damit künftig das Kreisveterinäramt und sind somit
berechtigt, freilebende bzw. freilaufende Katzen zu fangen und vorübergehend in
Obhut zu nehmen, um sie kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Zudem erhalten
sie Unterstützung durch die Verwaltung, wenn zum Einfangen wilder Katzen z.B.
private Grundstücke betreten werden müssen.
Gleichzeitig
erhalten die Vereine durch die nun bestehende Kooperation mit dem Kreis mehr
Rechtssicherheit und finanzielle Unterstützung für ihre Tätigkeit.
Nachdem bereits die
Fraktionen des Kreistages den Tierschützern ihren Dank ausgesprochen hatten,
betonte auch Ordnungsdezernent Martin Gawrisch in
der Veranstaltung noch einmal seine Dankbarkeit und Anerkennung für das ehrenamtliche
Engagement der Vereine: „Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit Ihnen
als verlässliche Partner und hoffe, dass wir gemeinsam in den nächsten Jahren
viel Gutes für die Katzen bewirken können.“
Die verwilderten
Katzen im Rhein-Erft-Kreis, sind Tiere, die ursprünglich von Menschen gehalten,
dann aber ausgesetzt oder zurückgelassen wurden und sich weiter vermehrt haben.
Dabei handelt es sich um mehrere tausend Tiere, deren Lebensumstände oft
schwierig sind.
Der Kreis hat nun
zusammen mit den Tierschützern die Verantwortung dafür übernommen, das Leben
der freilebenden Katzen im Kreis möglichst zu verbessern. Die nunmehr
verpflichtende Kennzeichnung, Registrierung und Kastration ist auch im
Interesse aller privaten Katzenhalterinnen und Katzenhaltern erfolgt, da
registrierte Katzen nun unmittelbar ihrem Halter wieder zugeordnet und zu ihnen
zurückgeführt werden können.