TIERSCHUTZTHEMEN - katzenengel_2021

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TIERSCHUTZTHEMEN

ÜBER UNS
Wir möchten hier über aktuelle Tierschutzthemen informieren, die u.U. nicht nur Katzen betreffen. Aber wir schauen gerne und immer wieder über den Tellerrand:

05.02.2020:


Das Netzwerk für Tiere (NTK) hat gerade ihre 2. Pressemitteilung zum Thema "Pferde im Rosenmontagszug" veröffentlicht. Wir hoffen sehr, dass dieses leidige Thema zum Ende kommt und endlich keine Pferde mehr leiden müssen.

Pressemitteilung vom „Netzwerk für Tiere Köln“, 05. Februar 2020
REITER NEHMEN PFERDE IM ROSENMONTAGSZUG AN DIE KANDARE
Wie angekündigt, wird das Netzwerk für Tiere Köln (NTK) mit der Unterstützung vieler Tierschützer*innen und der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) am Kölner Rosenmontagszug 2020 die Qual der Pferde filmerisch dokumentieren und im Nachgang Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zur Anzeige bringen. Dabei wird der Fokus auf Schmerzen, Leiden (z. B. Ängsten oder hochgradigem Stress) oder Schäden liegen, die nach
§ 3 Satz 1 Nr. 6 Tierschutzgesetz bei einer Schaustellung wie dem Rosenmontagszug ohne Beachtung einer Erheblichkeitsschwelle verboten sind.
Die aktuellen Vorschriften für das Mitführen von Pferden im Rosenmontagszug reichen nicht aus, die oben genannten Verstöße zu verhindern. So fehlt beispielsweise das Verbot, Kandaren (scharfe Gebisse) und sogenannte „Rollkuren“ (Hyperflexion/Überdehnung des Pferdenackens) einzusetzen.
  
Dabei dient die Rollkur der Gefügigmachung des Pferdes durch schmerzhaftes Ziehen des Pferdekinns auf die Brust mit Hilfe der Zügel. U. a. wird dadurch die zum Reiten benötigte Statik des Pferdes aus der Balance gebracht. Zudem werden dem Pferd neben akuten Schmerzen unter Umständen nachhaltige Schäden zugeführt.
Auch die Kandare dient der Kontrolle des Pferdes über Schmerz. Durch Hebelwirkung wird auf Unterkiefer, Zunge und Gaumen Druck ausgeübt, der zu Maulverletzungen bis hin zum Kieferbruch führen kann.
Die Dokumentation der Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wird aus dem Zuschauerbereich geschehen. Das NTK wird dabei zu keinem Zeitpunkt den Ablauf des Rosenmontagszugs stören.
Weitere Details und Informationen finden Sie auf der Website des NTK, www.netzwerk-fuer-tiere-koeln.de.

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Pressemitteilung vom „Netzwerk für Tiere Köln“, 27. Januar 2020
NETZWERK FÜR TIERE KÖLN: BÜNDELUNG DER KRÄFTE AM ROSENMONTAGZUG
Mit der Hilfe vieler Kölner Tierschützerinnen und Tierschützer wird das NTK* am Rosenmontag in Köln (24.02.2020) Pferde mit ihren Reitern am Rosenmontagzug vom Aufstellungsplatz bis zum Zugende begleiten. Über Filmaufnahmen werden das Verhalten der Reiter und die Qual der Pferde dokumentiert. Ziel ist es, mit der juristischen Unterstützung der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. jeden dokumentierten Verstoß gegen das Tierschutzgesetz anzuzeigen. Weder der Rat der Stadt Köln noch das Festkomitee Kölner Karneval ist Willens, zum Schutz von Teilnehmern, Besuchern und Pferden den längst überfälligen und rechtlich gebotenen Beschluss zu fassen, auf Pferde im Karneval zu verzichten.
*Netzwerk für Tiere Köln
Über das NTK
Im „Netzwerk für Tiere Köln“ arbeiten verschiedene Tierschutzvereine und -organisationen aus dem Kölner Raum zusammen. Dabei bringt jeder Verein und jede Organisation seine Fokusthemen in das Netzwerk ein. Gemeinsam werden Ziele definiert, die dann auch gemeinsam verfolgt werden. Für das NTK die beste Basis, um sich mit Kopf und Herz für das Wohl von Mensch und Tier und ein harmonisches Miteinander einzusetzen.
Pressekontakt:
Christine Reichmann
presse@netzwerk-fuer-tiere-koeln.de
www.netzwerk-fuer-tiere-koeln.de
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15.01.2020: Endlich ist die Katzenschutzverordnung für den Rhein-Erft-Kreis in Kraft.  Wir haben lange darauf gewartet und werden den Rhein-Erft-Kreis nach Kräften unterstützen, um das Leid der unkastrierten Streunerkatzen zu lindern.
Hier ist die entsprechende Pressemitteilung des Rhein-Erftkreises:

Neue Katzenschutzverordnung - Kooperation zwischen Rhein-Erft-Kreis und Tierschutzvereinen unterzeichnet
Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises hat in seiner Sitzung am 12. Dezember die „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen“ (die sog. Katzenschutzverordnung) verabschiedet. Die Verordnung ist am 15. Januar 2020 in Kraft getreten.
Mit dieser Verordnung wurde eine Registrierungs-, Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen im Rhein-Erft-Kreis eingeführt. Katzenhalterinnen und Katzenhalter sind mit Inkrafttreten der Verordnung verpflichtet, ihre sog. Freigänger registrieren und von einer Tierärztin oder einem Tierarzt kennzeichnen und kastrieren zu lassen. Besitzerinnen und Besitzer reiner Hauskatzen ohne Freigang sind nicht betroffen.
Tierhalter, die ihre Tiere nicht kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen, müssen mit Bußgeldern bis zu 1.000 Euro rechnen.
Anlass der Einführung der Verordnung sind die Lebensumstände der hohen Anzahl wildlebender Katzen im Kreisgebiet. Viele dieser Tiere sind verwahrlost, oft krank und von Flöhen oder Würmern befallen. Sie leiden an Infektionskrankheiten, Parasiten, Verletzungen oder chronischen Erkrankungen. Diese lassen sich darauf zurückführen, dass die Populationsdichte freilebender Katzen im Kreis zu groß ist und stetig anwächst, wodurch sich Krankheiten schneller verbreiten und Verletzungen durch Rangkämpfe oder das Ausweichen in ungeeignete Gelände entstehen.
Die hohe Zahl der Tiere ist Ergebnis der unkontrollierten Vermehrung freilaufender Hauskatzen und verwilderter Katzen, die von zahlreichen Tierschutzvereinen an den bereits seit vielen Jahren betriebenen Futterstellen beobachtet werden. Dort wurden bereits in der Vergangenheit durch die Vereine Katzen zur Kastration eingefangen und anschließend wieder in die Freiheit entlassen. Dies führten bisher die Tierschutzvereine alleine und auf eigene Kosten durch.
Bei einem offiziellen Termin am heutigen Tag im Kreishaus Bergheim wurde nun die neue Zusammenarbeit zwischen Kreisverwaltung und örtlichen Tierschutzvereinen durch die Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages besiegelt und der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Vereine unterstützen damit künftig das Kreisveterinäramt und sind somit berechtigt, freilebende bzw. freilaufende Katzen zu fangen und vorübergehend in Obhut zu nehmen, um sie kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Zudem erhalten sie Unterstützung durch die Verwaltung, wenn zum Einfangen wilder Katzen z.B. private Grundstücke betreten werden müssen.
Gleichzeitig erhalten die Vereine durch die nun bestehende Kooperation mit dem Kreis mehr Rechtssicherheit und finanzielle Unterstützung für ihre Tätigkeit.
Nachdem bereits die Fraktionen des Kreistages den Tierschützern ihren Dank ausgesprochen hatten, betonte auch Ordnungsdezernent Martin Gawrisch in der Veranstaltung noch einmal seine Dankbarkeit und Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement der Vereine: „Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit Ihnen als verlässliche Partner und hoffe, dass wir gemeinsam in den nächsten Jahren viel Gutes für die Katzen bewirken können.“
Die verwilderten Katzen im Rhein-Erft-Kreis, sind Tiere, die ursprünglich von Menschen gehalten, dann aber ausgesetzt oder zurückgelassen wurden und sich weiter vermehrt haben. Dabei handelt es sich um mehrere tausend Tiere, deren Lebensumstände oft schwierig sind.
Der Kreis hat nun zusammen mit den Tierschützern die Verantwortung dafür übernommen, das Leben der freilebenden Katzen im Kreis möglichst zu verbessern. Die nunmehr verpflichtende Kennzeichnung, Registrierung und Kastration ist auch im Interesse aller privaten Katzenhalterinnen und Katzenhaltern erfolgt, da registrierte Katzen nun unmittelbar ihrem Halter wieder zugeordnet und zu ihnen zurückgeführt werden können.



© Katzen-Engel e.V.
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